Gerade hat mich eine sehr interessante und aktuelle Nachricht von einem eCommerce Profi aus der Shop Scene erreicht.
Demnach könnte es eine neue Abmahnwelle im eCommerce Bereich geben. Anbieter die für versicherten Versand extra Gebühren verlangen, wurden abgemahnt aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
Da ein Internethändler gem. § 474 Abs. 2 BGB gegenüber dem Verbraucher immer das volle Versandrisiko trägt ist es oder soll es wettbewerbswidrig sein, zusätzliche Versicherungsleistungen für einen ausdrücklich versicherten Versand zu fordern.
Auch Internetrecht Rostock hatte bereist 2007 einmal darüber geschrieben und ebenfalls einige Punkte und Lösungsvorschläge genannt.
Wer trotz der ungeklärten Rechtslage in diesem Fall Abmahnproblemen aus dem Weg gehen will, sollte bei eBay die Versandform „Sonstige“ wählen, im Internetshop sollte auf den „versicherten Versand“ nicht hingewiesen werden.
Ich schreibe hier darüber, da nun erst vor kurzem ein eCommercler eine Abmahnung erhalten hat, wohl auch nicht als einzigster, diese anwaltlich prüfen lies und die Rechtsanwälte zu der Entscheidung gekommen sind das man die geforderten 600 Euro zahlen müsse.
Weitere Informationen kann man bei Internetrecht Rostock lesen.
Man spricht auch vom Gefahrenübergang, d.h. wenn der Versender seine Ware beim Transporteur übergibt, hat der Versender seinen Vertrag erfüllt und somit gleich gestellt, als hätte der Versender dem Empfänger die Ware quasi überreicht.
Ich weiß noch, dass eine ganze Vorlesung diskutiert wurde, wegen dem Gefahrenübergang *grübel*