Nachdem ich zum 1. Januar 2008 mein Gewerbe angemeldet hatte, fragten mich viele Leute, ob ich nicht zu dem Thema bloggen möchte. Nun habe ich mich dazu entschieden, es zu tun, da ich denke, so ein paar Leuten helfen zu können. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung bzw. sollte nicht als solche verstanden werden. Die einzelnen Fakten gelten natürlich für Minderjährige als auch für Erwachsene, die ihr Gewerbe starten wollen.
Als Minderjähriger ist man nach dem Gesetz nicht voll geschäftsfähig – und ohne die volle Geschäftsfähigkeit gibt es auch kein Gewerbe. Für diesen Fall erlaubt der Staat jedoch, ein Gewerbe zu eröffnen, wenn ein Vormundschaftsgericht dem Minderjährigen die volle Geschäftsfähigkeit innerhalb eines solchen Gewerbes zuweist. Dann ist der Grundstein gelegt – doch was genau muss man tun? Das Vormundschaftsgericht hat den Sitz in der Regel im Amtsgericht. Anfangs sollte man sich einfach telefonisch einen Termin holen. Ich musste nach dem Telefonat noch schriftlich niederlegen, in welchem Bereich ich ein Gewerbe eröffnen möchte, wie lange ich dort arbeite und was ich mir für einen Verdienst vorstelle. Dazu kommt dann noch die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.
Wenn man den Termin im Vormundschaftsgericht hat, wird man quasi „geprüft“. Man muss vortragen, was man innerhalb des Gewerbes arbeitet, ob man sich über die Rechte&Pflichten bewusst ist, wie das mit den Steuern ist etc. Wenn man sich vorher etwas in die Thematiken Steuern und Co. eingelesen hat, sollte das kein Problem sein. Und wer nicht vortragen kann, wo/wie er tätig sein will, sollte sich das ganze sofort abschminken. Nach diesem Gespräch mit der Rechtshelferin wird von eben dieser entschieden, ob man die Genehmigung bekommt, oder nicht. Das kann einige Wochen dauern.
Nun hat man also die Genehmigung, ein Gewerbe zu eröffnen – als Minderjähriger. Ich würde sagen, dass nun das Gröbste geschafft ist. Es folgt der Gang zum örtlichen Rathaus, in welchem man dann ganz „normal“ das Gewerbe beantragt. Man bekommt ein Formular, welches man auszufüllen hat und gibt es dann wieder ab. Auch ein polizeiliches Führungszeugnis wird von dem Rathaus beantragt. Dieses Formular wird dann wiederrum an das Finanzamt geschickt, damit das Finanzamt die Steuernummer anlegen kann, welche man nach einiger Zeit per Post bekommt. Wenn es zulange dauert, einfach mal anrufen.
Damit wäre die Gewerbeanmeldung vollzogen. Ich hoffe, dass ich damit zukünftigen Jungunternehmern helfen konnte! Wenn jemand Fragen an mich hat, der kann mich gerne kontaktieren! Insgesamt würde ich mir wünschen, dass mehr Jugendliche den Schritt gehen, die Zukunft in gewisser Weise selbst in die Hand zu nehmen!