Google Hacks!

Das man mit Google nicht nur Texte und Bilder suchen kann, macht erneut das Programm „Google Hacks“ deutlich, welches man offiziell auf Google downloaden kann. Gelesen habe ich von dem Tool heute auf dem Googlewatchblog, welche auch einen Screenshot von dem Tool in Action veröffentlicht haben:

gooogle

Unter anderem sind die Optionen Lyrics, Music und Torrent angegeben, womit man sich bei Einsatz des Programms natürlich nur nicht urheberrechtlich geschützte Werke herunterlädt.. Auch der Autor des Googlewatchblogs hat zum Test nur ein paar Songs heruntergeladen, die er sowieso schon auf CD hat. Google weißt auch extra daraufhin, dass das Tool nicht missbraucht werden darf.

Ich bin schon gespannt, wann die ersten Bigplayer aus der Musikbranche die Klappe aufmachen und sich bei Google beschweren. Wird wohl niemanden aus der Branche geben, der das mit Gelassenheit entgegennimmt.

Btw, Googlewatchblog will auf Nummer sicher gehen:

Hinweis:
Auch das Herunterladen von Musik Dateien kann strafbar sein. Der GoogleWatchBlog und seine Mitarbeiter übernehmen keine Haftung für eventuelle straf- und zivilrechtlichen Folgen.

a.) bringt ein solcher Hinweis im Ernstfall wenig, b.) ist das Tool nicht illegal, man kann den Link ruhig setzen. Was der Enduser damit macht, ist nicht mehr mein Bier, sondern seins.

5 Gedanken zu „Google Hacks!“

  1. Naja, so viel Ärger wird es wohl nicht geben, da es ja nur eine grafische Oberfläche für Funktionen ist, die auch sonst genutzt werden können.

    Zudem

    Unter anderem sind die Optionen Lyrics, Music und Torrent angegeben, womit man sich bei Einsatz des Programms natürlich nur nicht urheberrechtlich geschützte Werke herunterlädt..

    Nicht urheberrechtlich geschützte Werke!?!?
    Prinzipiell ist jedes Werk urheberrechtlich geschützt. Es ist nur die Frage, wie diese legal verwertet und vervielfältigt werden dürfen. Das regelt dann das UrhG.

  2. Nach der – noch bis Ende des Jahres gültigen – Fassung des UrhG ist es eine Frage der Rechtsauslegung, ob der Download selbst legal oder illegal ist.

    Mit dem 2. Korb des UrhG, der zum 1.1.2008 in Kraft tritt, ist dann der Download aus „offensichtlich rechtswidrigen Quellen“ strafbar.

    Zumindest ist dies mein Kenntnisstand.

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