Künstlersozialkasse

Lese gerade etwas über ein Thema, das ich schon immer mal zum Thema eines Blogbeitrages machen wollte – die Künstlersozialkasse (KSK). Bei Sicher ist sicher heißt es, die Künstlersozialkasse soll abgeschafft werden. Die Künstlersozialkasse ist so etwas wie eine GEZ für Künstler und Publizisten. Selbständige künstlerisch und/oder publizistisch tätige Personen (Schauspieler, Journalisten, Maler, Webdesigner etc) — in erwerbsmäßigem Umfange – sind zur Mitgliedschaft in der KSK berechtigt. Diese übernimmt 50% der Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Im Prinzip eine tolle Sache, soll auf diese Art doch deutsches Kulturgut gefördert werden.

Die Künstlersozialkasse existiert seit dem Jahr 1982, zuständig ist seit letztem Jahr die Rentenversicherung. In der Vergangenheit gab es immer wieder mal Diskussionen über Sinn oder Unsinn dieser meines Wissens nach weltweit einmaligen Institution. Doch auch durch die rasante Entwicklung des Internets und den wachsenden Bedarf an Texten, kann es zu skurrilen Konstellationen kommen. Sind zum Beispiel Schreiberlinge, die suchmaschinenoptimierte Texte produzieren, beitrittsberechtigt oder nicht? So wurde ein arbeitsloser Journalist, der sich auf diesem Gebiet selbständig machen wollte, aufgrund mangelnder künstlerischer Tiefe seines Schaffens von der Künstlersozialkasse abgelehnt. Jetzt kommt aber der Witz, jeder der sich von einem selbständigen Journalisten oder Texter seine Inhalte schreiben lässt, ist im Prinzip verpflichtet, auf die gezahlten Honorare eine Abgabe von 4,9 % zu leisten. Im obigen Beispiel wären Streitigkeiten mit der KSK fast schon vorprogrammiert. Und wenn man dann im Web liest, wie langsam und bürokratisch die Kommunikation mit der Kasse vonstatten geht, na dann gute Nacht.

Übrigens, es besteht Meldepflicht und die KSK kann, genau so wie die GEZ auch, Beiträge rückwirkend einfordern. Bei der GEZ ist die Verjährungsfrist mittlerweile auf 3 Jahre geschrumpft, bei der KSK sind es immerhin noch 5 Jahre. Echt übel, derlei Nachforderungen können tiefe Löcher in die Firmenkasse reissen.

2 Gedanken zu „Künstlersozialkasse“

  1. Wenn du dir für deinen gewerblichen Blog ein Layout von einer Agentur basteln lässt, müsstest du dafür auch zahlen. Der Mediengestalter in der Agentur, der dein Layout gemacht hat, wird aber nicht in die KSK aufgenommen.

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